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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2012 - 4 L 149/12   

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https://dejure.org/2012,36537
OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2012 - 4 L 149/12 (https://dejure.org/2012,36537)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.10.2012 - 4 L 149/12 (https://dejure.org/2012,36537)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - 4 L 149/12 (https://dejure.org/2012,36537)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufwendungsersatz bei ehrenamtlicher Tätigkeit der Bürger einer Gemeinde

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2012 - 4 L 149/12
    Eine solche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit oder zur Fortbildung des Rechts klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 - Beschl. v. 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 - jeweils zit. nach JURIS m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2012 - 4 L 149/12
    Schlüssige Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn mit dem Zulassungsantrag substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt werden, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (so BVerfG, Beschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, zit. nach JURIS).
  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 2575/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2012 - 4 L 149/12
    Eine solche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit oder zur Fortbildung des Rechts klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 - Beschl. v. 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 - jeweils zit. nach JURIS m.w.N.).
  • VG Münster, 05.07.2013 - 4 K 1511/12

    Rücknahme der Ernennung; Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Bestandskraft

    Gleichzeitig stellte er einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage, der in zwei Instanzen erfolgreich war, vgl. VG Münster, Beschluss vom 30. März 2012 - 4 L 149/12 - und OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 6 B 442/12 -.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den Inhalt des Verfahrens 4 L 149/12 sowie der vorgelegten Verwaltungsvorgänge ergänzend Bezug genommen.

    Der Beklagte hat die dortigen Argumente des Klägers ausweislich seines schriftsätzlichen Vorbringens vom 26. März 2012 im Verfahren 4 L 149/12 zur Kenntnis genommen und gewürdigt.

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